Der Rat der Stadt Werne hatte bereits am 2. Juli 2025 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 4 „Wassersport- und Forschungszentrum ehem. Zechengelände“ gefasst. Seit dem 18. August 2025 sind dieser Bebauungsplan und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans laut Stadt Werne rechtskräftig.
Das ist ein rein planungsrechtlicher Schritt: Er schafft die verbindliche Grundlage dafür, dass auf dem Gelände überhaupt gebaut werden darf, ersetzt aber keine einzelnen Baugenehmigungen. Laut Stadt Werne wurden seitdem bereits mehrere solcher Baugenehmigungen erteilt – ein Hinweis darauf, dass die Planung in die konkrete Umsetzungsphase übergeht.
Eine Meldung über einen tatsächlichen Baustart ist das noch nicht. Die aktuelleren Ankündigungen zum Zeitplan finden sich in den neueren Beiträgen dieser Seite.